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Wildfolgevereinbarung – Vordruck/Muster, Tipps und Gesetze

Jeder Revierpächter sollte mit seinen Nachbarn eine Wildfolgevereinbarung treffen. Hier findest du einen guten Vordruck, erfährst worum es dabei geht und welche Regelungen unter keinen Umständen fehlen dürfen.

Wildfolgevereinbarung – Vordruck/Muster, Tipps und Gesetze

Das findest du in diesem Artikel

    Auf der Jagd kann immer etwas schiefgehen. Krankgeschossenes Wild kommt in jedem Revier mal vor und auch dem besten Schützen kann ein Fehler unterlaufen. Wichtig ist, dass für diesen Fall alle Vorkehrungen getroffen sind. Dazu zählt auch eine gültige Wildfolgevereinbarung mit den Nachbarrevieren. Damit dir dabei keine Fehler unterlaufen, habe wir diesen Ratgeber verfasst. Er erklärt dir alle wichtigen Dinge zum Thema Wildfolge und liefert dir am Ende auch ein Muster, welches du verwenden kannst.

    Was ist eine Wildfolgevereinbarung?

    Nicht immer verendet beschossenes Wild an Ort und Stelle. Gelegentlich kommt es vor, dass beispielsweise eine Sau nach dem Schuss flüchtet. Wer an der Reviergrenze jagt, steht gelegentlich vor dem Problem, dass die Flucht des angeschweißten Stückes über die Reviergrenze hinaus erfolgt. Um Tierleid zu vermeiden, sind wir gesetzlich und moralisch verpflichtet, eine zeitnahe Nachsuche durchzuführen. Allerdings ist es uns nicht gestattet, in fremden Revieren Wild nachzustellen, oder eine Waffe zu führen.

    Um hier nicht in einem Dilemma zu versinken, treffen wir mit den Nachbarrevieren eine Wildfolgevereinbarung. Mit dieser erlaubt man sich gegenseitig, dass Nachsuchen auch über die Reviergrenzen hinaus erfolgen dürfen.

    Welche Regelungen sollten in einer Wildfolgevereinbarung getroffen werden?

    Zunächst ist vor allem wichtig, dass geregelt wird, dass eine Nachsuche erfolgen kann. Damit wird unnötiges Tierleid verhindert. Solltest du nicht mit deinem Nachbarn in allen Punkten übereinstimmen, darfst du deshalb nicht die Flinte ins Korn werfen. Selbst da, wo eine Wildfolgevereinbarung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, solltest du in jedem Fall einen diplomatischen Kompromiss finden. Gelingt dies nicht, ist unser Wild der Leidtragende.

    Üblicherweise werden die folgenden Punkte in einer Wildfolgevereinbarung geregelt:

    Zwischen wem gilt die Wildfolgevereinbarung?

    Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, solltest du genau definieren, wer diesen Vertrag miteinander schließt und welche Reviere involviert sind. Nimm also deinen Namen und den des Nachbarpächters, sowie die genaue Bezeichnung beider Reviere auf.

    Wer darf nachsuchen?

    Es erfordert einen gewissen Grad an Vertrauen, wenn man jemandem gestattet, das Revier zu betreten. Auch wenn viele Jäger hier sehr eigen sind, ist die Liebe zum Wild der gemeinsame Nenner, der viele Gräben überwindet.

    In der Wildfolgevereinbarung sollte daher klar geregelt sein, wem es gestattet ist, die Nachsuche durchzuführen. Beispielsweise kann festgehalten werden, dass ausschließlich der Revierpächter und die Jagdaufsicht, der Schütze oder alle Jagdausübungsberechtigten dieses Privileg genießen.

    Zudem sollte man sich einig darüber sein, welche Kriterien der nachsuchende Hund erfüllen muss. Sicherlich ist es sinnvoll, zumindest die Brauchbarkeit vorauszusetzen.

    Übrigens: Ein bestätigter Nachsuchenführer darf auf der Nachsuche immer die Reviergrenze überschreiten.

    Wer ist zu informieren?

    Aus Gründen der Sicherheit und Transparenz sollte in der Wildfolgevereinbarung festgehalten werden, wer bei einer Nachsuche zu informieren ist. Sinnvoll ist es hier, die Telefonnummern des Pächters sowie der Jagdaufsicht zu notieren.

    Waffe mitführen und Fangschüsse

    Nicht immer endet eine Nachsuche am verendeten Stück. Nicht selten ist es notwendig, dass ein Fangschuss angetragen wird, oder es kommt die kalte Waffe zum Einsatz. In der Wildfolgevereinbarung muss geregelt sein, dass es zulässig ist zu diesem Zwecke eine Waffe zu führen und notfalls auch einzusetzen.

    Das Aneignungsrecht regeln

    Grundlegend steht alles Wild, das in einem Jagdrevier verendet, dem Jagdpächter zu. Beschießt du also ein Stück Wild, welches über die Grenze flüchtet und dort verendet, darfst du es dir nicht aneignen. In der Praxis ergibt diese Regelung wenig Sinn. Oft ist der Jagdpächter nicht in der Nähe und das Wildbret wäre bereits verhitzt, bis er eintrifft. Besprecht daher, ob es für beide Seiten in Ordnung ist, wenn derjenige sich das Wild aneignen darf, in dessen Revier es beschossen wurde. Meistens ist das eine sinnvolle Regelung.

    Um Diskussionen und Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen sollte hier erwähnt werden, dass das Aneignungsrecht nicht nur für das Wildbret, sondern auch für die Trophäen gilt.

    Falls das Stück nicht mehr zu verwerten ist, sollte die Wildfolgevereinbarung auch Aufschluss darüber geben, wer es zu entsorgen hat. Auch hier ist es sinnig diese Aufgabe dem Jagdausübungsberechtigten des Revieres, in dem der Schuss gefallen ist, zuzuteilen.

    Anrechnung auf den Abschussplan

    Falls Abschusspläne geführt werden, sollte man sich darüber einig sein, auf wessen Abschussplan das erlegte Stück Wild angerechnet wird. Meiner Meinung nach ist es sinnig, es dem Revier zuzuordnen, welches auch das Aneignungsrecht erhält.

    Wildfolgevereinbarung Muster / Vordruck

    Anbei findest du unseren Wildfolgevereinbarung Vordruck. Du kannst ihn als PDF herunterladen und ausfüllen. Falls du Punkte ändern möchtest, findest du ihn auch als Worddatei.

    Wildfolgevereinbarung Muster PDF

    Wildfolgevereinbarung Muster Worddatei

    Alternativ kannst du dich stets an die Untere Jagdbehörde wenden. In aller Regel bekommst du hier ein Muster, welches auf das Jagdgesetz deines Bundeslandes zugeschnitten ist.

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