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Wildschaden – rechtliche Grundlagen, Berechnung und Praxis

Richtet das herrenlose Wild in einem Jagdrevier einen Schaden an landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen an, spricht man von Wildschaden. Dieser ist für Jagdpächter, Landwirte und Förster ein komplexes und oft schwieriges Thema, das zu Streit führt.

Wildschaden – rechtliche Grundlagen, Berechnung und Praxis

Das findest du in diesem Artikel

    Hier gehen wir darauf ein, was genau Wildschaden ist, wie er entsteht, besprechen die rechtliche Situation, die gängige Praxis in deutschen Jagdrevieren und klären, wie Wildschaden berechnet werden kann.

    Unser Wildschaden Rechner

    Wir haben für dich einen Rechner entwickelt, mit dem du den anfallenden Wildschaden kalkulieren kannst. Wirf hier einen Blick auf den Wildschadensrechner. Mit wenigen Angaben kannst du dir ein Bild davon machen, wie hoch der Schaden ausfallen wird.

    Was ist Wildschaden?

    Ein Rotwild Rudel kann auf dem Feld und im Wald Wildschaden anrichten-min

    Wild ist ständig auf der Suche nach Äsung und trifft in unserer Kulturlandschaft stets auf landwirtschaftliche Flächen oder forstwirtschaftliche Flächen, die diese bieten. Feldfrüchte, Gräser, Triebe und vieles mehr sind ein gefundenes Fressen für das Wild. Wirtschaftlich entsteht hier jedoch ein Schaden. Ein Baum, der in jungen Jahren verbissen wird, verliert einen Großteil seines Wertes und Mais der von einer Rotte Sauen vertilgt wird, kann nicht mehr an Vieh verfüttert werden.

    Wildschaden kann laut Bundesjagdgesetz nur von den folgenden Wildarten verursacht werden:

    • Rotwild
    • Damwild
    • Sikawild
    • Muffelwild
    • Schwarzwild
    • Rehwild
    • Fasan
    • Kannin
    • Gamswild
    • Steinwild
    • Elchwild
    • Wisent

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich Pächter und Verpächter auf eine abweichende Regelung einigen und beispielsweise Dachse, Rauben, Krähen und weiteres Wild mit in die Liste aufnehmen.

    Wer zahlt den Wildschaden?

    Es ist vorgesehen, dass Wildschäden finanziell so ausgeglichen werden, dass der Forstunternehmer oder der Landwirt so gestellt wird, als sei kein Wildschaden entstanden. Grundlegend ist stets die Jagdgenossenschaft dazu verpflichtet den Wildschaden zu ersetzen. Auch hier ist es jedoch so, dass Jagdpächter und Verpächter eine abweichende Regelung treffen können.

    In den meisten Regionen finden die folgenden WIldschadensregelungen in Pachtverträgen Anwendung:

    • der Jagdpächter zahlt den vollen Wildschaden.
    • der Jagdpächter zahlt eine jährliche Pauschale, mit der anfallender Wildschaden abgegolten ist.
    • der Jagdpächter zahlt den vollen Wildschaden bis zu einem definierten Deckelungsbetrag.
    • der Jagdpächter und die Jagdgenossenschaft teilen sich die Kompensation des anfallenden Wildschadens.

    Je attraktiver eine Jagd, desto eher sind Jagdpächter gewillt Wildschadensregelungen zu ihren Ungunsten zu akzeptieren. Vor allem vorkommendes Hochwild und eine bevorzugte geografische Lage tragen dazu bei.

    Pflicht zur Verhütung von Wildschaden

    Wildschaden Schwarzwild im Getreide

    Landwirte, Forstunternehmer und Jäger haben die Pflicht alles zu unternehmen, um Wildschäden zu vermeiden. Sie sollen als Team auftreten und das gemeinsame Ziel verfolgen. Während Jäger vor allem durch eine scharfe Bejagung, Ablenkkirrungen, Wildacker und das Einzäunen von Schadflächen einen Beitrag leisten können, sind Landwirte beispielsweise durch das Anlegen von Bejagungsschneisen, eine sachgemäße Bewirtschaftung der Flächen und jagdlich interessante Randstreifengestaltung in der Pflicht. Es ist nicht gewollt, dass Wildschäden geduldet und durch Ausgleichszahlungen geheilt werden.

    Auf landwirtschaftlichen Flächen gibt der Gesetzgeber einen Zeitraum von 10 Tagen, in denne ein entstandener Wildschaden angemeldet werden muss. Verstreicht diese Frist, kann der Landwirt keine Entschädigung erhalten. Auf forstwirtschaftlichen Flächen muss der Wildschaden zweimal im Jahr ermittelt werden.

    Wie berechnet man den Wildschaden?

    In einem ersten Schritt muss festgestellt werden, ob der Schaden tatsächlich von wildschandesersatzpflichtigem Wild stammt. Dazu empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

    Felder und Wiesen auf Fehlstellen kontrollieren

    Auch ohne zu Schaden gehendes Wild gibt es in der Landwirtschaft Ausfälle. Schlechtes Saatgut, Sturm Trockenheit, starke Nässe, Parasiten und Pilze sind nur einige Gründe dafür. Als Jäger sollte man daher in regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob das Saatgut aufgegangen ist und wie es sich entwickelt.

    Wird an einem problematischen Feld Wildschaden angemeldet, ist Vorsicht geboten. Schnell passiert es, dass der gesamte Ausfall des Ertrags zu einem Wildschaden gemacht wird.

    Trittsiegel und Losung suchen

    Meist verbringt das Wild einige Zeit in der Feldfrucht und hinterlässt dort eindeutige Zeichen. Bei günstigem Wetter findet man auf dem Acker die Abdrücke der Schalen oder Spuren, die mit Gewissheit bestimmen lassen, um welche Wildart es sich handelte. Ebenfalls ist Losung geeignet um Rückschlüsse auf den Verursacher des Schadens zu ziehen. Meist muss man nicht lange suchen.

    Die rechtzeitige Anmeldung prüfen

    Im Feld und auf dem Grünland bleiben dem Landwirt in der Regel 7 Tage, nachdem er von dem Wildschaden Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen müssen, um den Wildschaden anzumelden. Geschieht dies nicht, erlischt sein Anspruch auf Kompensation. Der Jäger muss schließlich ausreichend Möglichkeit haben weitere Wildschäden verhüten zu können.

    Die Schadfläche ermitteln

    Im Weizen, Hafer und Mais kann Schwarzwild für viel Wildschaden sorgen

    Steht fest, dass es sich um ersatzpflichten Wildschaden handelt, muss bestimmt werden, wie groß die angerichtete Schadfläche tatsächlich ist. Meist erfolgt das mittels einer Begehung. Landwirt und Jäger treffen sich, laufen durch die beschädigte Fläche und ermitteln, um wie viele Quadratmeter es sich handelt. Alternativ ist es ebenfalls möglich die Gesamtfläche des Ackers oder des Grünlandes den Dokumenten zu entnehmen und im Anschluss sich darauf zu einigen, wie viel Prozent dieser Fläche geschädigt wurden.

    Ebenfalls eine gute Möglichkeit ist das Befliegen mittels Drohne. Anhand der Aufnahmen gibt es verschiedene Techniken um die Schadflächen exakt ermitteln zu können.

    Den Ertrag ermitteln

    Üblicherweise wird der Ertrag auf einem Feld in Dezitonnen (100 kg) pro Hektar angegeben. Er schwankt stark und hängt von dem Wetter, der Qualität des Bodens, der Feldfrucht und dem Saatgut ab. Exakt bestimmen lässt sich der Ertrag erst, wenn die Ernte eingefahren und gewogen wurde.

    Die fällige Ausgleichszahlung berechnen

    Kennt man die Größe der Schadfläche und den Ertrag pro Hektar, benötigt man nur noch den aktuellen Preis für eine Tonne der Feldfrucht um die fällige Ausgleichszahlung für den Wildschaden zu berechnen. Anbei eine einfache Beispielrechnung:

    Schadfläche (1.000 m² oder 0,1 ha) * Ertrag pro ha (40 dt oder 4 Tonnen) * Marktpreis pro Tonne (250 €) = 100 €.

    Als einfache und schnelle Alternative veröffentlicht die Landwirtschaftskammer in regelmäßige Abständen Tabellen, anhand derer man den Wildschaden beziffern kann.

    Typische Arten von Wildschäden

    In vielen Revieren Deutschlands tritt regelmäßig sehr ähnlicher Wildschaden auf. Je nach Jahreszeit, vorkommenden Wildarten und Gelände kann man nach ihm die Uhr stellen. Nachfolgend wollen wir kurz auf typische Szenarien eingehen.

    Wildschaden im Hafer und Weizen

    Wenn der Hafer und Weizen Ende Juni bis Anfang Juli in die Milchreife kommt, wird das Schwarzwild magisch von den Feldfrüchten angelockt. Rein monetär betrachtet sind die Schäden meist nicht besonders hoch, aber dennoch ärgerlich. Landwirte wollen mit den Erzeugnissen meist ihr Vieh füttern und müssen Futtermittel zukaufen, wenn ein Teil des Ertrages ausfällt.

    In aller Regel wechselt das Schwarzwild nach Sonnenuntergang in das Getreide, äst dort und wechselt aus, wenn es wieder hell wird. Zu dieser Jahreszeit sind die Nächte kurz und man hat gute Chancen die Schwarzkittel bei Tageslicht zu erlegen.

    In der Nacht ist es ratsam in der Nähe aufzubaumen und von oben mit der Jagd Wärmebildkamera Weizen und Hafer abzuglasen. Häufig kann man von groben Sauen die Teller und die Rückenlinie sehen und somit bestätigen, dass Schwarzwild im Feld ist.

    Wildschaden im Mais

    Im Mais kommt es hin und wieder zu gravierenden Wildschäden. Das liegt vor allem daran, dass sich das Schwarzwild hier besonders wohl fühlt. Es findet Deckung und Äsung, hat also keinen Grund das Maisfeld zu verlassen. Daher fällt es dem Jäger meist sehr schwer, hier Beute zu machen und den Wildschaden zu verhüten. Mit viel Sitzfleisch kann man am Feldesrand hin und wieder eine Sau erlegen, oder in den freiwerdenden Schadflächen schießen.

    Eine gute Kooperation mit dem Landwirt ist essentiell. Nur in angelegten Schussschneisen kann das Schwarzwild effektiv bejagt werden.

    Wildschaden auf dem Grünland

    Besonders ärgerlich ist Wildschaden auf dem Grünland. Sind die Wiesen umgedreht, kann oft nicht mehr gemäht werden. In der Regel entsteht der Schaden hier im Herbst oder Frühjahr. Das Schwarzwild bricht die Grasnarbe auf und sucht im Boden nach Quellen tierischen Eiweißes. Hier gilt es alle schadanfälligen Wiesen regelmäßig zu kontrollieren. Vor allem an der Wald-Wiesenkante kommt es zu ersten Schäden. Hier kann das Schwarzwild im Schlagschatten brechen und fühlt sich sicher.

    Es lohnt sich kleinere Schäden zügig selbst zu beheben und an den Schadflächen unmittelbar nach der Entstehung anzusitzen oder zu pirschen.

    Im Schlagschatten kann die Schussabgabe schwierig sein, doch mittels eines Wärmebild Vorsatzgerätes kann auch dort Beute gemacht werden.

    Einen Wildschaden Gutachter hinzuziehen

    Im Forst sorgt Rehwild für Verbiss und Fegeschäden-min

    In einem Jagdbezirk sollten sich alle involvierten Parteien als Team verstehen und gemeinsame Ziele verfolgen. Sollte es hier Konflikte geben, ist es ratsam sich an einen Tisch zu setzen und diese aus der Welt zu schaffen. Doch gerade beim Thema Wildschaden gehen die Meinungen oft weit auseinander.

    Sollte man sich nicht einigen können, besteht die Möglichkeit einen Wildschaden Gutachter zu konsultieren. Dieser ist unbefangen und in der Lage den entstandenen Wildschaden zu schätzen.

    Wildschaden im Vorfeld verhindern

    Weiß man um besonders gefährdete Areale im Jagdrevier, sollte man sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man Wildschäden effektiv verhindern kann. In Zusammenarbeit mit dem Waldbesitzer oder Landwirt gibt es etliche Möglichkeiten, die man ausschöpfen sollte.

    Besonders wichtig ist, dass es die Möglichkeit für eine sichere Schussabgabe gibt. Randstreifen und Schneisen sind hier essentiell. Vor allem auf dem Feld sollte dem Jäger die Möglichkeit gegeben werden Ein- und Auswechselndes Wild abpassen zu können, um Wildschaden zu verhindern. Bereits bei der Aussaat können Kosten für Arbeit und Saatgut gespart werden und dadurch die Möglichkeit entstehen, die restlichen Feldfrüchte zu schützen. Auch im Wald ist es wichtig, dass in Anpflanzungen Rot- und Rehwild bejagt werden kann. Gemeinsam mit dem Förster gilt es Schneisen zu planen und den Verbiss sinnvoll zu lenken.

    Abschließende Worte

    Wer eine Jagd pachtet, sollte im Vorfeld gründlich das Wildschadenspotential prüfen und auf eine faire Regelung hinarbeiten. Erfahrungsgemäß liegt hier das größte Potential die Freude an der Jagd zu verlieren und große Summen ausgeben zu müssen. In vielen Revieren ist allerdings durch eine gute Zusammenarbeit mit den Landwirten, eine Habitatverbesserung und eine effiziente Bejagung die Möglichkeit der Wildschadensreduzierung gegeben.

    Frequently Asked Questions

    Welche Wildarten richten Wildschaden an?

    Wo entsteht der meiste Wildschaden?

    Wie kann man Wildschaden verhindern?

    In welchem Feldfrüchten gibt es Wildschaden?

    Wann muss man Wildschaden anmelden?

    Welche Wildschäden werden durch Rotwild verursacht?

    Welche Wildschäden werden durch Schwarzwild verursacht?

    Wer zahlt den Wildschadensschätzer?

    Wer haftet bei Wildschaden?

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