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Gesetzesentwurf Landesjagdgesetz RLP – Kritik und Alternativen

Hier findest du den aktuellen Gesetzesentwurf zum Landesjagdgesetzt Rheinland-Pfalz, sowie meine Kritik daran. Ich greife die einzelnen Änderungen heraus, beleuchte deren Auswirkungen und biete Alternativen an.

Gesetzesentwurf Landesjagdgesetz RLP – Kritik und Alternativen

Das findest du in diesem Artikel

    In Mainz wurde ein neuer Entwurf für das Landesjagdgesetz vorgelegt. Federführend daran beteiligt ist die Ministeri für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen).

    Den vollständigen Gesetzesentwurf findest du hier:

    Link zum Gesetzesentwurf Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz

     

    Eingangs wird beschrieben, wieso aus Sicht des Ministeriums ein neues Landesjagdgesetz notwendig ist. Die wichtigsten Punkte dabei sind:

    •  Das aktuell gültiges Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz ist 11 Jahre alt und nicht den aktuellen Herausforderungen – gemeint sind vor allem Kalamitätsflächen und deren Wiederaufforstung – angepasst.
    • Feld und Wald soll effizienter vor Wildschäden geschützt werden.
    • Wildschäden sollen einfacher abgewickelt werden können.
    • Eine ordnungsgemäße Jagdverwaltung soll trotz des massiven Personalmangels sichergestellt werden.

     

    An dem Gesetzesentwurf formiert sich vor allem aus Reihen der Jägerschaft ein massiver Widerstand. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat bereits zum Streik aufgerufen und bittet seine Mitglieder darum, die ehrenamtliche Entsorgung von Fallwild einzustellen.

     

    Ich habe mir den Gesetzesentwurf aus Mainz im Detail angeschaut und möchte hier meine Kritikpunkte daran äußern, erklären weshalb die Jägerschaft ein großes Problem damit hat und beleuchten, welche Auswirkungen einzelne Paragraphen und Absätze vermutlich haben werden.

    Mein genereller Eindruck des Entwurfs des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz

    Wer den neuen Gesetzesentwurf aufmerksam liest und mit dem aktuell gültigen Landesjagdgesetz vergleicht, bekommt schnell einen Eindruck, worum es im Kern geht.

    Meiner Einschätzung nach wird stark darauf abgezielt die Abschusszahlen und den Jagddruck zu erhöhen. Die wesentlichen Änderungen zielen besonders darauf ab, dass die Abschusszahlen weiter in die Höhe getrieben werden, Schwarz- und Rehwild zu dezimieren und Verbiss im Wald und Schäden auf dem Feld zu reduzieren. Es wird eine Entlastung der Landwirte und Forstwirte und eine weitere Belastung der Jäger angestrebt.

    Konkrete Kritikpunkte

    Nachfolgend möchte ich die einzelnen Kritikpunkte konkret benennen und ausdrücken, welche Entwicklung durch sie vermutlich angestoßen wird.

    § 18 Anspruch der Grundeigentümer auf Beteiligung an der Jagdausübung im Rahmen der Jagdpacht

    Ein besonders großer Kritikpunkt beruht auf § 18 im Gesetzesentwurf. Dort heißt es konkret:

     

    “Im Falle verpachteter Jagdbezirke können die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen von den Pachtenden die Erteilung von unentgeltlichen Jagderlaubnissen für sich oder einen von ihnen benannten Dritten für die Gesamtheit oder einen Teil ihrer dem Jagdbezirk zugehörigen Grundstücke verlangen (Jagderlaubnisflächen). In gemeinschaftlichen Jagdbezirken kann der Anspruch nach Satz 1 für einen Dritten nur mit Zustimmung des Jagdvorstands geltend gemacht werden; diese kann verweigert werden, wenn ein ordnungsgemäßer Jagdbetrieb in dem gesamten Jagdbezirk andernfalls in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde.”

     

    Dieser Paragraph wird dazu führen, dass die Eigentümer der jeweiligen Flächen im Jagdrevier auf ihrem Grundstück selbst der Jagd nachgehen können, oder dieses Recht sogar einem Dritten übertragen können.

    Auf diesem Wege soll wahrscheinlich dazu beigetragen werden, dass Grundbesitzer ihre Flächen selbst vor Wildschaden schützen können. Konkret könnte sich der Waldbesitzer jederzeit in seinem Bestand ansetzen und dort waidwerken. Ebenso ist es dem Feldbesitzer gestattet, beispielsweise den Mais zu bewachen.

     

    Diese Regelung wird in der Praxis dazu führen, dass Reviere gänzlich unverpachtbar werden. Vor allem Genossenschaftsjagden mit mehreren hundert Eigentümern bergen ein unkalkulierbares Risiko und man läuft Gefahr, dass an jedem Feld und jeder Waldparzelle ein bewaffneter Jäger auf anwechselndes Wild wartet.

    Die stärksten Kritikpunkte daran sind:

    1. So viele Jäger lassen sich nicht koordinieren, sodass niemand weiß, wo der andere sitzt oder sich gerade auf dem Weg zum Hochsitz befindet. Besonders in Genossenschaftsjagden gibt es oft mehrere hundert Eigentümer, deren Eigentum ein Jagdrevier bildet.
    2. Wer zum Schutz seines Eigentums auf die Jagd geht, wird vermutlich wahllos Wild erlegen.
    3. Jagdpächter werden gezwungen, Fremde in ihrem Revier waidwerken zu lassen, egal ob deren Jagdethik mit der des Pächters vereinbar ist.
    4. Besonders attraktive Revierteile mit viel Wildbewegung werden von den Eigentümern selbst bejagt werden.
    5. Im Feld erleidet nicht der Eigentümer, sondern der Pächter den Wildschaden. Zur Jagd berechtigt wird jedoch der Eigentümer.

     

    Die Intention hinter dieser Änderung ist wahrscheinlich, dass die Abschusszahlen stark erhöht werden und der Wildbestand dezimiert wird.

    Meiner Einschätzung nach wird dieses Paragraph jedoch dazu führen, dass Menschenleben gefährdet werden, eine Vielzahl von Jägern die Jagdpacht kündigen wird, die Jagdgenossenschaft auf den Wildschäden sitzen bleibt, keine Jagdsteuer mehr entrichtet wird und ehrenamtlich tätige Jäger die Büchse und Flinte ins Korn werfen.

     

    Weder die Gemeinden, noch die Eigentümer, Jäger oder das Wild werden von dieser Änderung profitieren. Die Auswirkungen wären verheerend.

    Themengebiet Rotwild

    Meiner Meinung nach ist zu begrüßen, dass endlich die Verinselung der Rotwildbestände thematisiert wird. Wir zwingen das Rotwild zur Inzucht und gefährden so nachhaltig den Bestand.

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Gesetzesentwurf jedoch noch nicht ideal.

    Konkret ist mir folgender Absatz negativ aufgestoßen:

     

    “(6) Ist der günstige Erhaltungszustand einer Wildart, für die eine Jagdzeit festgelegt ist, nicht gegeben, setzt die zuständige Behörde für diese Wildart einen höchstens zu erfüllenden Abschussplan von Amts wegen fest (Höchstabschussplan). Die Feststellung über den Erhaltungszustand nach Satz 1 trifft die obere Jagdbehörde. Sie kann zum Schutz seltener oder in ihrem Bestand bedrohter Wildarten den Abschuss dieser Wildarten in bestimmten Gebieten oder in einzelnen Jagdbezirken dauernd oder zeitweise gänzlich verbieten.”

     

    Im überwiegenden Teil von Rheinland-Pfalz kommt kein Rotwild vor. Wird hier der Abschuss von Rotwild untersagt, wird man dazu gezwungen, es einwandern zu lassen. Da Rotwild jedoch wildschadensersatzpflichtig ist, drohen Schäden im Wald und Feld, denen wir nichts entgegensetzen können. Hier wäre es sinnvoll zu regeln, wer für die von Rotwild verursachten Wildschäden aufkommt, wenn diese Wildart nicht bejagt werden darf.

    Aufhebung der Schonzeiten

    Schonzeiten sind für unser Wild besonders wichtig. Sie nutzen diese, um neue Energie zu tanken, sich der Aufzucht des Nachwuchses zu widmen, neue Einstände einzunehmen und ungestört aus dem Bestand austreten und äsen zu können.

    Im Laufe der Jahre wurden die Schonzeiten immer weiter verkürzt und die Jagdzeit erweitert.

    Hat man dies kritisiert, wurde meist entgegnet, dass man als Jäger ja immer noch selbst bestimmen kann, wann auf welche Wildart gewaidwerkt wird und man die Möglichkeit hat, auch innerhalb der offiziellen Jagdzeit das Wild zu schonen.

    Zur Verdeutlichung:

    • Schwarzwild genießt keinerlei Schonzeit mehr
    • Schmalrehe und Rehböcke sind nur noch im Februar, März und April geschont
    • Im Forst und vielen anderen Revieren wurden Ausnahmegenehmigungen erteilt, um auch im April auf Schmalreh und Rehbock waidwerken zu können.
    • Auch Schmaltiere und Schmalspießer werde nur noch im Februar, März und April geschont.

     

    Nun sollen auch diese letzten Schonzeiten aufgehoben werden können.

    Konkret heißt es:

     

    “1) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass Jagdbezirksverantwortliche unabhängig von den Schonzeiten innerhalb einer bestimmten Frist in bestimmtem Umfang den Wildbestand zu verringern haben, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die durch § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 geschützten Belange, notwendig ist. Hierbei hat sie die besondere Sensibilität des Weinbaus angemessen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Zuständigkeit für den Erlass der Anordnung nach Satz 1 in Abhängigkeit von den jeweils betroffenen Wildarten gilt § 20 Abs. 7 Satz 2 entsprechend.”

     

    Durch diese Regelung wird die Behörde anordnen können, dass Jagdausübungsberechtigte auch in den letzten Schonzeiten, die wir dem Wild bisher gegönnt haben, der Jagd nachgehen müssen.

    Auf diese Weise werden wir erreichen, dass es zu mehr Verbiss im Bestand kommt, das Schalenwild vollständig nachtaktiv wird und ständig unter Druck ist.

    Verbote der Baujagd an Naturbauten

    In ganz Rheinland-Pfalz gehen die Niederwildstrecken stark zurück. Das Kaninchen ist nahezu ausgestorben, dort wo früher flächendeckend Rebhühner und Fasane vorkamen, sucht man sie heute vergeblich und auch zahlreiche Bodenbrüter sind im Bestand stark gesunken oder vollständig verschwunden.

    Während das neue Landesjadgesetz beabsichtigt deutlich mehr Schalenwild auf die Decke legen zu können, sollen die vollkommen ausufernden Raubwildbestände scheinbar geschont werden.

    Zumindest liegt das nahe, wenn man liest, dass die Jagd am Naturbau in Zukunft verboten werden soll.

     

    “l) die Baujagd mit Hunden in Naturbauten auszuführen; ausgenommen hiervon ist die Baujagd zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit….”

     

    Das ist nicht nur ein weiterer Nagel im Sarg des Niederwildes, sondern auch vollkommen fern der Realität. Wer für die Baujagd abgerichtete Erdhunde führt, wird wissen, dass man ihnen nicht durch Vorlesen des neuen Gesetzesentwurfs erklären kann, dass ab sofort nur noch Kunstbauten zu bejagen sind.

    Diese Gesetzesänderung mit dem Schutz der Hunde zu begründen ist an den Haaren herbeigezogen. Würde dieser im Vordergrund stehen, müsste auch verboten werden die Hunde auf Schwarzwild zu schnallen, denn dabei kommt es regelmäßig zu deutlich schwerwiegenderen Verletzungen.

    Wildtierzählungen

    Jäger haben stets ein wachsames Auge dafür, wie sich der Wildbestand entwickelt. Doch bei einigen Wildarten ist es extrem schwer einzuschätzen, wie hoch der Bestand oder der Besatz tatsächlich ist.

    Der Gesetzgeber möchte nun die Jagdpächter verpflichtet den Wildbestand zu erfassen.

    Konkret heißt es:

     

    “(1) Die Jagdbezirksverantwortlichen melden nach Aufforderung durch die zuständige Behörde im regelmäßigen Turnus über das gemäß § 40 Abs. 3 eingerichtete Jagd und Wildtierportal die dort erfragten Angaben zu ihren Kenntnissen und Einschätzungen hinsichtlich der Entwicklung der in den Jagdbezirken vorkommenden Wildarten. (2) Sie können durch die oberste Jagdbehörde verpflichtet werden, bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter, insbesondere bedrohter Wildarten mitzuwirken.”

     

    In der Praxis wird das schwer umsetzbar sein. Es wurden beispielsweise etliche Versuche unternommen, den Rehwildbestand im Waldrevier einzuschätzen – mit sehr mäßigem Erfolg. Außer Acht wird zudem gelassen, dass Wild sich nicht an die Reviergrenzen hält und wandert. Wer hat noch nicht in der Blattzeit einen Bock erlegt, der zuvor noch nie gesehen wurde?

    Eine Methodik der Wildzählung wird nicht vorgeschlagen, jedoch wird erwähnt, dass die Behörde das Recht bekommt, uns zur “Erfassung, Beobachtung und Überwachung” zu zwingen.

    Rehkitzrettung

    Vor allem beim ersten Schnitt kommt es immer wieder vor, dass fluchtunfähige Rehkitze, aber auch Junghasen und Gelege vom Mähwerk erfasst werden. Es ist die Pflicht des Landwirtes oder Lohnunternehmers sicherzustellen, dass dies vermieden wird.

    Das ist logisch, denn schließlich entscheidet er, dass die Wiese gemäht wird und verdient daran Geld.

     

    In der Praxis ist es so, dass Landwirten häufig keine Zeit bleibt, um die Wiesen nach jungem Wild abzusuchen und es versäumt wird, effektive Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen.

    Jäger und Rehkitzretter bieten ihre Hilfe an und engagieren sich ehrenamtlich. Steht der erste Schnitt an, bedeutet das meist jeden Tag im Einsatz zu sein.

     

    Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Jäger nun zu dieser Aufgabe verpflichtet werden.

    Konkret steht geschrieben:

    “die Unterstützung bei der Vermeidung unfallbedingter Wildtierverluste durch Verkehrsmittel und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sowie”

     

    In den Erläuterungen findet sich die entsprechende Passage:

    “Durch § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 sind Jagdbezirksverantwortliche nunmehr verpflichtet, bei der Kitzrettung zur Zeit der Frühjahrsmahd zu unterstützen. Sofern ein Jagdbezirksverantwortlicher dies selbst nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, hat er einen organisierten Drohnenflug zur Kitzrettung sowie die damit verbundenen Kitzrettungsmaßnahmen von anderen jagdbezirksverantwortlichen Personen bei vorheriger Absprache zu dulden.”

     

    Dabei wird außer Acht gelassen, dass Landwirte in der Regel recht spontan und nach Wetterlage entscheiden, wann gemäht wird. Da Jäger ehrenamtlich tätig sind und die Jagdpacht viel Geld kostet, ist es nicht verwunderlich, dass der Großteil von ihnen berufstätig ist und nicht rund um die Uhr zur Verfügung steht.

    Alternative Vorschläge

    Kritik an dem Gesetzesentwurf findet man reichlich und nahezu niemand kann ihm etwas Positives abgewinnen. Mich verwundert das nicht. Ich möchte mich jedoch nicht nur mit meiner kritischen Stimme anschließen, sondern Alternativen und Denkanstöße unterbreiten.

    Es ist richtig, dass Landwirte, Jäger und Forstwirte vor großen Herausforderungen stehen. Diese müssen gemeinsam gelöst werden.

    Wildschäden

    Bereits in den letzten Jahren hat man versucht, das Wild zusammenzuschießen, um Wildschäden zu reduzieren. Den gewünschten Effekt hat das nicht gebracht. Nun können wir dem Wild die letzten Tage Schonzeit nehmen und noch mehr Druck auf die Jägerschaft aufbauen, doch von Erfolg wird das nicht gekrönt sein.

    Ich schlage vor, dass wir aus dem Automatismus des Erhöhens des Jagddrucks ausbrechen und akzeptieren, dass Wild Äsung zum überleben braucht und wir ihm diese bieten sollten.

    Durch eine Verlängerung der Schonzeiten, ein alternatives Äsungsangebot in Form von Brachflächen, Wildäckern, Blühstreifen & Co können wir dafür sorgen, dass vor allem das Rehwild wieder aus dem Bestand tritt, sich sicher fühlt und weniger Verbiss entsteht.

    Während an potentiellen Schadflächen eine strenge Bejagung durchgeführt werden kann, benötigen wir andere Areale, in denen Jagdruhe herrscht. Das funktioniert nur, indem wir dem Wild Alternativen bieten und es durch die Bejagung dorthin lenken, wo es willkommen ist.

    Ist es nirgendwo willkommen und wird ständig beunruhigt, steigt der Verbiss, das Wild wird nachtaktiv und wahrscheinlich wird im Anschluss bald die nächtliche Jagd auf die bösen Rehe gefordert.

    Beteiligung der Grundeigentümer

    Auch jetzt haben Grundeigentümer die Möglichkeit, auf ihren Flächen selbst zu jagen. Sie können sich um die Jagdpacht bewerben, oder Kontakt mit dem Jagdpächter herstellen und um einen Begehungsschein bitten.

    Die Realität ist jedoch, dass es für die Grundeigentümer deutlich lukrativer und interessanter ist, wenn sie jemanden finden, der ihre Grundstücke beschützt, für sämtliche Wildschäden haftbar ist und dafür auch noch Geld bezahlt. Aus diesem Grund findet sich häufig kein Jagdgenosse, der bereit ist, das Jagdrecht zu den üblichen Konditionen zu pachten.

    Wer für eine Jagdpacht teilweise horrende Preise zahlen muss, versteht sich nicht als Dienstleister der Grundeigentümer, sondern ist deren zahlender Kunde. Hinzu kommt, dass das Geld für die Jagdpacht erwirtschaftet werden muss, was damit einher geht, dass in der Regel nur beruflich stark eingespannte Jäger die finanziellen Mittel aufbringen können, um eine Jagd zu pachten.

     

    Vielerorts werden die Jäger überlastet, indem von ihnen ein hohes finanzielles und zeitliches Engagement gefordert wird. Kaum jemand ist in der Lage, dieses zu erbringen, was zu Frustration auf beiden Seiten führt.

     

    Ein neues Jagdgesetz sollte dazu beitragen, dass sich die involvierten Parteien annähern, gemeinsam dazu beitragen, dass das Jagdrevier im Interesse aller bewirtschaftet wird und die anfallende Last von allen Schultern getragen wird.

    Hier könnte man sich beispielsweise an dem Vorbild der Wildschadensausgleichskasse aus Mecklenburg-Vorpommern orientieren, engagierte Jäger für eine effektive Wildschadensverhütung belohnen, oder Förderprogramme für Verhütungsmaßnahmen auflegen.

    Aufhebung der Schonzeiten

    Schonzeiten sind von großer Bedeutung für unser Wild. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Verkürzung der Schonzeiten nicht dazu führt, dass der Wildschaden reduziert wird. Wir brauchen Schonzeiten, in denen das Wild seinen natürlichen Aktivitätsrhythmus ausleben und Äsung aufnehmen kann.

    Nur wenn sich das Wild sicher fühlt, wird es auf die offenen Wiesen und Wildacker kommen, anstatt im Forst für Verbiss zu sorgen.

    Anstatt die letzten 2-3 Monate Schonzeit im Jagdjahr auch noch aufzuweichen, sollten wir darüber nachdenken, ob wir dem Wild nicht mehr Ruhe gönnen.

    Baujagd

    Die Natur funktioniert am besten, wenn sie im Gleichgewicht ist. Wir als Menschen beeinflussen sie ständig und massiv, beispielsweise durch den Ackerbau. Da wir diesen nicht aufgeben wollen und können, ist der Jäger gefragt und soll einen Beitrag dazu leisten, dass der Wildbestand reguliert wird.

    Die klimatischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass einige Wildarten stark dezimiert wurden und andere ideale Reproduktionsbedingungen vorfinden.

    Vor allem Raubwild, beispielsweise der Fuchs, Dachs und Waschbär gehören zu den Profiteuren. Unter den stark zunehmenden Raubwildpopulationen leiden deren Beutetiere, beispielsweise der Hase, das Kaninchen, der Fasan, das Rebhuhn und die Waldschnepfe.

     

    Anstatt die Raubwildbejagung zu erschweren, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um den Bestand effektiv und schnell zu reduzieren. Die effektivste Form der Bejagung ist die Fallenjagd und Baujagd. Durch Aufklärung und Anreizsysteme muss die Raubwildbejagung intensiviert werden. Muss jedoch bei jedem Ansitz ein Stück Rehwild oder Schwarzwild auf der Strecke liegen, kommt die Raubwildjagd häufig zu kurz.

     

    Während im Staatsforst häufig Strecken von 25 und mehr Rehen pro 100 ha keine Seltenheit sind, werden Füchse häufig nicht mal auf den stattfindenden Drückjagden freigegeben.

    Es wäre wünschenswert, wenn das Landesjagdgesetz fördert, dass vor allem jene Wildarten bejagt werden, die in großer Zahl vorhanden sind und sich schnell reproduzieren.

    Rehkitzrettung

    Wiesen vor der Mahd abzusuchen ist eine mühselige und zeitintensive Aufgabe. Es werden zahlreiche Helfer benötigt und die Erfolgswahrscheinlichkeiten sind gering. Glücklicherweise wurden Förderprogramme aufgelegt, die bei der Anschaffung einer Wärmebilddrohne helfen. Unglücklicherweise sind diese so strukturiert, dass weder Jagdgenossenschaften, noch Pächtergemeinschaften die Förderungen erhalten. Da verwundert es wenig, dass die Fördergelder nur sehr langsam abgerufen werden.

    Grundlegend muss die Verantwortung für totgemähtes Wild weiterhin bei demjenigen liegen, der mäht. Wer die Jägerschaft, die ohnehin bereits den Großteil der Rehkitzrettung ehrenamtlich übernimmt, stärker einbinden will, sollte ihr zumindest Zugang zu den aktuellen Fördermöglichkeiten bieten.

    Wildtierzählungen

    Wild zählen zu wollen ist in der Regel ein hoffnungsloses Unterfangen. Selbst mit Wärmebilddrohne und Wildkameras lässt sich nicht seriös sagen, wie viel Rehwild, Schwarzwild und Raubwild im Revier ist.

    Darüber hinaus befürchte ich, dass die erhobenen Daten dazu führen werden, dass jene Jagdreviere mit gutem Wildbestand dazu verpflichtet werden, diesen zu reduzieren – egal ob dort Wildschäden entstehen oder nicht.

     

    Deutlich sinnvoller wäre es, wenn in Revieren mit ausufernden Wildschäden alle Parteien gemeinsam an einem Tisch sitzen und Maßnahmen beschließen.

    Diese sollten nicht nur aus einer Erhöhung des Jagddrucks bestehen. Sinnvoll sind beispielsweise eine Schwerpunktbejagung, abweichende Schonzeiten, Äsungsangebote, Jagdschneisen und Präventivmaßnahmen.

    Abschließende Worte

    Es ist an der Zeit zu erkennen, dass eine immer intensivere Bejagung nicht die Effekte bringen wird, die wir uns erhoffen. In Kreisen der Jägerschaft muss allerdings auch ein Verständnis dafür geschaffen werden, dass es nicht so weitergehen kann wie bisher. Die aktuelle Situation erfordert neue Wege zu gehen und gemeinsam schlaue Lösungen zu erarbeiten.

    Eine weitere Belastung der ehrenamtlichen Jägerschaft ist allerdings absurd. Sie wird dazu führen, dass das Engagement sinkt, eine Jagdpacht immer unattraktiver wird und wir als wichtige Unterstützer verloren gehen.

    Findet sich kein Jagdpächter mehr, gehen nicht nur die Pachteinnahmen verloren. Es muss ein Berufsjäger eingestellt und bezahlt werden und die Grundstückseigentümer werden entstehende Wildschäden selber tragen müssen.

    Ein Szenario, an dem weder die Jäger noch die Grundeigentümer Interesse haben.


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