Jagdjuenger

Waffenaufbewahrung – Gesetze, Tipps und Kontrollen

Für uns Jäger sind unsere Waffen ein alltägliches Werkzeug, mit dem wir unserer Arbeit und Passion nachgehen. Die Lieblingsbüchse beherrscht man im Schlaf und hatte sie schon unzählige Male mit auf dem Schießstand, der Kanzel oder zur Gesellschaftsjagd.

Doch für breite Teile der Gesellschaft ist es befremdlich, dass Privatpersonen Waffen besitzen und führen dürfen.

Aus unserem Privileg erwächst eine Verantwortung, die uns dazu zwingt, ausgesprochen gewissenhaft mit unseren Waffen umzugehen. Vor allem die Waffenaufbewahrung ist ein Thema, welches uns stets begleitet und wo eine enorme Fallhöhe gegeben ist.

Waffenaufbewahrung – Gesetze, Tipps und Kontrollen

Das findest du in diesem Artikel

    Wieso ist die Waffenaufbewahrung so wichtig?

    Als Jäger und Waffenbesitzer müssen wir sicherstellen, dass keine unberechtigten Personen unserer Waffen habhaft werden können. Wer hier nicht gewissenhaft handelt, riskiert nicht nur, dass die Waffen gestohlen werden. Schnell zweifeln Behörden die Zuverlässigkeit an und entziehen die Waffenbesitzkarte, was dramatische Folgen haben kann.

    Die Thematik ist in den letzten Jahren komplex geworden und die Vorschriften und Rechtsprechungen zur Waffenaufbewahrung ändern sich regelmäßig – bisher immer zu unseren Ungunsten.

    Jedes Jahr verlieren unzählige Jäger ihre Waffenbesitzkarten wegen kleinster Verstöße, die sofort mit der Maximalstrafe, der Aberkennung der Zuverlässigkeit, geahndet werden.

    Waffenaufbewahrung Gesetz – wo ist es geregelt?

    Die Waffenaufbewahrung ist in § 36 des Waffengesetzes geregelt. Konkret heißt es dort:

    Waffengesetz (WaffG) § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    (2) (weggefallen)

    (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    (4) Die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gelten nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, entsprechen oder die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt wurden. Diese Sicherheitsbehältnisse können nach Maßgabe des § 36 Absatz 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, sowie des § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist,

    1. vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden sowie
    2. für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Die Berechtigung zur Nutzung nach Satz 2 Nummer 2 bleibt über den Tod des bisherigen Besitzers hinaus für eine berechtigte Person nach Satz 2 Nummer 2 bestehen, wenn sie infolge des Erbfalls Eigentümer des Sicherheitsbehältnisses wird; die berechtigte Person wird in diesem Fall nicht bisheriger Besitzer im Sinne des Satzes 2 Nummer 1. In den Fällen der Sätze 1 bis 3 finden § 53 Absatz 1 Nummer 19 und § 52a in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, und § 34 Nummer 12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, weiterhin Anwendung.

    (5) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit die Anforderungen an die Aufbewahrung oder an die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können

    1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen,
    2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme,
    3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden.

    (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

    Die Unterschiede der Sicherheitsklassen der Waffenschränke

    Wenn du dir einen Waffenschrank kaufen möchtest, ist es erforderlich, dass du dich hinsichtlich der Sicherheitsklassen informierst. Sie spielen bei der Waffenaufbewahrung eine wichtige Rolle.

    Ursprünglich starteten die verschiedenen Sicherheitsklassen bei der Sicherheitsklasse A, welche von der Sicherheitsklasse B gefolgt wurde. Heute spielen diese keine Rolle mehr, denn die niedrigste Sicherheitsklasse ist die der Stufe 0.

    Sicherheitsklasse 0 < 200 kg

    • unendlich viele Langwaffen
    • bis zu 5 Kurzwaffen
    • Versicherungswert bis zu 40.000 €

    Sicherheitsklasse 0 > 200 kg

    • unendlich viele Langwaffen
    • bis zu 10 Kurzwaffen
    • Versicherungswert bis zu 40.000 €

    Sicherheitsklasse 1

    • unendlich viele Langwaffen
    • unendlich viele Kurzwaffen
    • Versicherungswert bis zu 65.000 €

    Waffenaufbewahrung Urteil NRW

    Einer unserer Waidgenossen flog in den Urlaub, verschloss zuvor seinen Waffenschrank und legte dessen Schlüssel in eine Geldkassette, welche auf dem Waffenschrank festgelegt war. Einbrecher fanden und öffneten sie und konnten anschließend die Kurzwaffen des Jägers entwenden.

    Um seine Zuverlässigkeit nicht einzubüßen, zog er vor Gericht. Dort wurde das Urteil gefällt, dass der Schlüssel eines Waffenschrankes stets in einem Waffenschrank der gleichen oder einer höheren Schutzklasse aufbewahrt werden muss.

    Das klingt logisch, denn was bringt mir ein sicherer Waffenschrank, wenn der Schlüssel leicht zugänglich ist?

    In der Praxis sorgt das jedoch für Komplikationen.

    Wenn ich einen Schlüssel eines Waffenschranks der Stufe 1 in einen zweiten Waffenschrank der Stufe 1 legen muss, wohin lege ich dann den Schlüssel des zweiten Schranks?

    Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma ist die Waffenaufbewahrung in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss – ohne Notschlüssel.

    Waffenaufbewahrung gemeinsamer Haushalt

    Die Waffenaufbewahrung gemeinsam zu lösen ist kompliziert

    Häufig kommt es vor, dass mehrere Jäger in einem gemeinsamen Haushalt leben und sich einen Waffenschrank teilen. Das ist immer dann unproblematisch, wenn alle Beteiligten einen Jagdschein haben und nur Langwaffen gelagert werden.

    Kompliziert wird es jedoch, wenn in dem Waffenschrank auch Kurzwaffen gelagert werden und mehrere Betroffene Zugriff auf diese haben.

    Um hier gesetzeskonform handeln zu können, empfehlen sich diese drei Vorgehensweisen:

    1. Alle Parteien tragen die Kurzwaffe in die WBK ein
      Nehmen wir an, dass Vater und Tochter sich einen Waffenschrank teilen. Der Vater ist Besitzer zweier Kurzwaffen und lagert diese im gemeinsamen Waffenschrank. Wenn die Tochter nun uneingeschränkten Zugriff auf diesen bekommen soll, beispielsweise weil ihre Langwaffen dort gelagert werden, ist es sinnvoll, die Kurzwaffen auch in ihre Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen.
    2. Ein abschließbares Fach im Waffenschrank
      Falls nur einer der Zugriffsberechtigten des Waffenschranks die Kurzwaffen in seiner Waffenbesitzkarte eingetragen hat, sollten diese getrennt in einem abschließbaren Fach aufbewahrt werden, sodass die andere Person nicht auf sie zugreifen kann.
    3. Getrennte Waffenschränk
      Vielen Umständlichkeiten geht man aus dem Weg, indem man separate Waffenschränke nutzt.

    Waffenaufbewahrung am Zweitwohnsitz

    Oft wird gefragt, ob man seine Jagdwaffen auch am Zweitwohnsitz lagern darf. 

    Die Antwort: Ja!

    Allerdings müssen ein paar Dinge dabei beachtet werden:

    • Der Zweitwohnsitz muss dauerhaft bewohnt sein
    • Die Waffen müssen vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sein (Waffenschrank)
    • Du musst jederzeit Zugriff auf die Waffen haben können (Schlüsselgewalt)
    • Die Waffenlagerung muss der vor Ort zuständigen Behörde angezeigt werden

    Waffenaufbewahrung auf Jagdreisen

    Viele Jäger sind untereinander gut vernetzt und jagen nicht nur im Heimatort, sondern werden in der ganzen Republik zur Jagd eingeladen. Doch wohin mit der Waffe, wenn man in einem Hotel, einem Gasthof oder einer Ferienwohnung wohnt?

    Der Gesetzgeber gibt hier vor, dass die Waffe so sicher wie möglich gelagert werden muss. Doch was heißt das konkret?

    • Falls es einen abschließbaren Tresor gibt, sollte die Waffe dort deponiert werden. Ist dieser zu klein, sollte der Kammerstängel oder ein anderes essentielles Waffenteil dort aufbewahrt werden. 
    • Die Munition sollte separat von der Waffe aufbewahrt werden.
    • Abschließbare Schränke sollten genutzt werden.
    • Die Waffe ist so aufzubewahren, dass sie für Unbefugte nicht sichtbar ist.
    • Idealerweise befindet sich die Waffe auf Reisen stets in einem verschlossenen Behältnis, beispielsweise einem Waffenkoffer oder einem Futteral.
    • Wird das Hotelzimmer länger verlassen, sollte ein wesentlicher Teil entnommen und mitgeführt werden.

    Selbiges gilt übrigens auch für kalte Waffen, die nicht in die Hände Unberechtigter gelangen dürfen, beispielsweise Abfangmesser.

    Waffenaufbewahrung im Auto

    Das Auto ist nicht für eine dauerhafte Aufbewahrung geeignet. Es ist jedoch ein sinnvoller Ort für eine vorübergehende Aufbewahrung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man auf Reisen etwas isst, einen Einkauf tätigt oder einem Schüsseltreiben beiwohnt.

    Doch auch hier sind einige Dinge zu beachten:

    • Idealerweise befindet sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis.
    • Waffen und Munition sind voneinander getrennt.
    • Von außen ist nicht ersichtlich, dass sich in dem Fahrzeug eine Waffe oder Munition befindet. Hier reicht es nicht sie beispielsweise mit einem Jagdjanker zu bedecken.

    Eine Aufbewahrung der Waffe im Auto über Nacht ist nicht gestattet.

    Waffenaufbewahrung beim Schüsseltreiben

    Wer sich auf ein Schüsseltreiben begibt, muss auch dort sicherstellen, dass die Waffe und die Munition vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind. Wie das genau getan wird, hängt von der jeweiligen Situation im Einzelfall ab.

    Findet das Schüsseltreiben beispielsweise bei einem Jäger zu Hause statt, der einen Waffenschrank hat, sollten die Waffen dort gelagert werden. Kehrt man jedoch in eine Gaststätte ein, ist die verborgene Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis im Auto in Sichtweite sinnvoller.

    Hast du weitere Fragen zu dem Thema? Stell sie uns in den Kommentaren und wir werden uns Mühe geben sie zu beantworten.


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