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Verdacht auf Steuerverschwendung und schwere Untreue Landesforsten RLP – Strafanzeige

Es geht um Steuerverschwendung im hohen, zweistelligen Millionenbereich. Laut Bundesrechnungshof riefen die Landesforsten Zuschüsse deutlich oberhalb ihres Bedarfs ab und erwirtschaften Verluste in Höhe von 106 Millionen Euro jährlich.

Nun wurde Strafanzeige gegen den Leiter der Landesforsten gestellt.

Verdacht auf Steuerverschwendung und schwere Untreue Landesforsten RLP – Strafanzeige

Das findest du in diesem Artikel

    Der Bundesrechnungshof Rheinland-Pfalz in Speyer prüft als oberstes Organ der Finanzkontrolle regelmäßig die Ausgaben der öffentlichen Hand im Bundesland.

    Vor Kurzem legte er seinen jährlichen Bericht 2024 vor.

    Ab Seite 164 unter dem Punkt Nr. 14 widmet er sich den Landesforsten Rheinland-Pfalz und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis.

    Hier findet man den Jahresbericht 2024 zum Download.

    Die Verfehlungen der Landesforsten

    Während private Waldbesitzer mit den Erlösen des Waldes haushalten müssen, sind die Landesforsten von diesen wirtschaftlichen Grundsätzen befreit.

    Der Bund – und dadurch der Steuerzahler – subventionieren die Landesforsten finanziell und stellen ihnen Steuergelder zur Verfügung.

    Alleine in Rheinland-Pfalz wird sich diese Subvention im Jahr 2024 auf voraussichtlich 106 Millionen Euro belaufen. 

    Doch scheinbar gehen die Landesforsten mit dem Geld des Steuerzahlers nicht sorgsam um. Zu diesem Punkt kommt zumindest der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht.

    Vor allem die folgenden Punkte wurden kritisiert:Unzureichende Information:

    Der Haushaltsgesetzgeber und die Aufsicht wurden nicht ausreichend informiert, da notwendige Angaben und Erläuterungen in den Wirtschaftsplänen fehlten. Dies machte eine Bewertung der Finanzplanung, der wirtschaftlichen Lage und des Zuschussbedarfs unmöglich.

    Fehlende mittelfristige Finanzplanung:

    Langfristige finanzielle Folgen, wie durch den Klimawandel verursachte Schäden, wurden nicht in einer mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Der Landesbetrieb verfügte nicht über eine mehrjährige Finanzplanung im Gegensatz zu anderen Landesbetrieben.

    Hohe Rücklagen und Haushaltsreste:

    Der Landesbetrieb rief Zuschüsse über seinen Bedarf hinaus ab, was zu hohen Rücklagen führte (22 Mio. € Ende 2022) und zusätzliche Strafzinsen von 465.000 € verursachte. Nicht abgerufene Zuschussmittel von 25,4 Mio. € wurden als Haushaltsreste übertragen, ohne schriftliche Begründung für ihre Erforderlichkeit im folgenden Jahr.

    Fehlende organisatorische Trennung:

    Es gab keine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen den Bediensteten des Landesbetriebs und der Aufsicht, was zu Interessenkonflikten führen kann. Zudem fehlte eine unterjährige, bedarfsgerechte Berichterstattung an die Aufsicht.

    Kritik an Wirtschaftsplan:

    Die Wirtschaftspläne waren unstrukturiert und unvollständig, enthielten keine Ist-Werte seit 2021 und wiesen erhebliche Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Werten ohne Erläuterungen auf. Die Aufwendungen und Erträge wurden nicht transparent und nachvollziehbar zugeordnet.

    Verwendung von Zuschussmitteln:

    Zweckgebundene Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) wurden nicht getrennt ausgewiesen, wodurch ihre zweckentsprechende Verwendung nicht erkennbar war. Der Abruf von Landeszuschüssen über den tatsächlichen Bedarf hinaus verstieß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

    Fehlende Zustimmung des Finanzministeriums:

    Die schriftliche Zustimmung des Finanzministeriums zur Verwendung gesperrter Mittel (bei Überschreitung der Holzgelderlöse) fehlte. Zuschussmittel wurden in voller Höhe verwendet, obwohl die Einnahmen aus Holzgelderlösen die Ansätze überschritten hatten.

    Unzulässige Bildung von Haushaltsresten:

    Die Bildung von Haushaltsresten zum Ausgleich unspezifischer zukünftiger Fehlbeträge ist unzulässig. Der Landesbetrieb verfügte somit über eine finanzielle „Reserve“ von insgesamt 47 Mio. €.

    Strafanzeige gegen Dr. Jens Jacobs, Leiter der Landesforsten gestellt

    Die erneuten Verfehlungen der Landesforsten haben nun den Juristen Dr. Joachim Meier zu Uphausen dazu bewegt, Strafanzeige gegen den Leiter der Landesforsten zu stellen.

    Sein Vorwurf: Schwere Untreue.

    Er ist davon überzeugt, dass die Landesforsten Rheinland-Pfalz unter Umweltministerin Frau Eder, ihrem Staatssekretär Erwin Manz und Dr. Jens Jacobs Steuergelder in hoher, zweistelliger Millionenhöhe verschwendet haben. 


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