Jagdjuenger

Jagdpächter

Jagdpächter oder Jagdpächterin ist derjenige oder diejenige, die das Jagdrecht eines Eigenjagdbezirks oder einer Jagdgenossenschaft gepachtet hat.

Der oder die Jagdpächter(in) hat das Jagdrecht in dem jeweiligen Jagdbezirk gepachtet. Das bedeutet, dass ausschließlich er oder sie hier über das Jagdrecht verfügt.